
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simpex GmbH
Für sämtliche Warenlieferungen von Simpex gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn,
dass solche ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Sind diese AGB einmal vom Kunden aner-
kanntworden, gelten sie auch für alle weiteren Geschäfte zwischen dem Kunden und Simpex.
Simpex Angebote und Liefertermine sind freibleibend. Ein Geschäft ist erst abgeschlossen, wenn
Simpex den Kundenauftrag schriftlich bestätigt hat. Zur Schriftform gehören auch elektronische
Medien (Email). Simpex Preise sind Nettopreise und in EURO ausgewiesen. Zuzüglich zu den
Nettopreisen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Für Warenlieferungen gelten die Preise
ab Lager Ennigerloh ohne Fracht, Verpackung oder Versicherung. Diese Kosten trägt der Kunde
gesondert.
Bei von Simpex gelieferter Ware handelt es sich grundsätzlich um gebrauchte Ware, weswegen
sie auch ohne Zubehör, wie z.B. Handbücher, Treiber, Software oder Verbrauchsmaterialien ge-
liefert wird. Die Installation und der Betrieb von Software obliegt alleine dem Kunden. Neuware
ist entsprechend gekennzeichnet. Für erteilte Aufträge kann Simpex teilweise oder vollständige
Vorkasse in bar oder Banküberweisung verlangen. Rechnungen sind bei Erhalt fällig und ohne
Abzug zahlbar.
Sämtliche Ware wird unter dem Eigentumsvorbehalt der vollständigen Bezahlung geliefert und
darf vor vollständiger Bezahlung nicht ohne schriftliche Zustimmung von Simpex weiterveräußert
oder Dritten überlassen werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme oder der Bezahlung der
Ware zum vereinbarten Liefer- oder Zahlungstermin mehr als eine Woche in Verzug, kann
Simpex unter dem Vorbehalt weitergehender Ansprüche vom Liefervertrag zurücktreten.
Die Transport- und Übernahmegefahr für zu liefernde Ware trägt der Kunde ab Lager Ennigerloh.
Ihm obliegt es, die Ware ordnungsgemäß zu versichern und für ordnungsgemäßen Transport
Sorge zu tragen. Übernimmt Simpex den Versand und/oder die Versicherung, so handelt Simpex
im Auftrag des Kunden, auf seinen Namen und seine Rechnung.
Simpex leistet für gebrauchte Ware Gewährleistung in gesetzlichem Umfang (ein Jahr) und bei
Neuware zwei Jahre. Für gebrauchte Ware übernimmt Simpex eine Einschalt/Übernahmegarantie
von 14 Tagen ab dem Tag des Gefahrenübergangs, ausgenommen Verschleißteile wie z.B. Tinten,
Toner oder Batterien/Akkus. Dies gilt nicht, wenn die Ware auf dem Transport beschädigt wurde
oder der Kunde unsachgemäß in die gelieferte Ware eingegriffen hat. Der Kunde verpflichtet sich,
die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Akzeptiert Simpex einen Gewährleistungsfall, wird Simpex zunächst vom Kunden eine ange-
messene Zeit zur Nachbesserung oder zumAustausch eingeräumt, nachdem er zuvor Simpex
schriftlich den Mangel oder die mangelnde Funktionsfähigkeit angezeigt hat.
(siehe RMA Bereich auf www.simpex.net)
Kann der Mangel nicht behoben werden, hat der Kunde unter Ausschluss weitergehender Rechte
die Wahl zwischen Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Liegt ein berechtigt geltend ge-
machter Fall von Gewährleistung vor, erstattet Simpex, nachdem der Kunde in Vorleistung
getreten ist, die mit der Mangelbehebung verbundenen nachgewiesenen Transportkosten,
wobei die jeweils kostengünstigste Versandart vom Kunden zu wählen ist. Vorstehende Gewähr-
leistung für gebrauchte Ware, mit Ausnahme der Einschalt/Übernahmegarantie, ist gegenüber
gewerblichen Kunden ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferung und Bezahlung ist Ennigerloh. Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Gewerbetreibende und Kaufleute ist das AG Warendorf. Simpex kann sich zur
Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser
AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll dies die gültigen Bestimmungen nicht
berühren und sie sollen in Kraft bleiben. Beide Vertragspartner haben sich dann zunächst um
eine Ersatzvereinbarung zu bemühen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Stand: Mai 2007